Gleitmo 805
Gleitmo 805
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Produktinformationen "Gleitmo 805"
Weiße Hochleistungspaste für Montagezwecke sowie für die Langzeitschmierung unter extremen Bedingungen
Eigenschaften
- Gebrauchstemperaturbereich: -30 / +110°C
- trennt Bauteile bei extremen Druckbelastungen
- generiert einen niedrigen Reibungskoeffizienten
- haftet extrem gut
- schützt gegen Korrosion und ist wasserbeständig
- verhindert Passungsrost
- vermeidet Ruckgleiten und Fresser
Beschreibung:
GLEITMO 805 ist eine hochwertige Paste auf teilsynthetischer Grundölbasis mit einer synergetisch wirkenden Kombination von hoch wirksamen weißen Festschmierstoffen
Einsatzgebiete:
GLEITMO 805 wird eingesetzt für Maschinenelemente aller Art, auf die gleichzeitig höchste Drücke, stoßartige Belastungen und rüttelnde bzw. oszillierende Bewegungen einwirken. Für Gleitpaarungen, die zum Ruckgleiten(stick slip) und zum Verschweißen (Fressen) neigen. Bei niedrigen Gleitgeschwindigkeiten und hohen Drücken, beim Auftreten von Passungsrost. GLEITMO 805 ist besonders geeignet für die Schmierung von Spannfuttern- Backenfuttern in Dreh und Zerspanungsmaschinen und
Spannelementen. Weitere typische Anwendungsgebiete: Kunststoffzahnräder, Dichtungen vonIndustriestoßdämpfern, Spindeln, Großarmaturen, Gleitführungen, Gleitlager, oszillierende Bolzen anBaumaschinen, Gelenklager, langsam laufende Schneckengetriebe usw. Als allgemeine Montagepaste geeignet
GLEITMO 805 mit Pinsel oder nichtfaserndem Lappen auf die nach Möglichkeit gereinigten Flächen auftragen.
| Besondere Eigenschaften: | Extrem haftend, Wasserbeständig |
|---|---|
| Farbe: | beige |
| Gebinde: | 1KG Dose |
| Maximale Temperatur: | 110 |
| Minimale Temperatur: | -30 |
| NLGI Klasse: | NLGI 2 |
| VPE: | Stück |
| Verseifungsart/Basis: | Lithiumseifenfett |
| Wassergefährdungsklasse: | 1 (schwach wassergefährdend) |
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Gefahrenhinweise
| Symbol |
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| H-Sätze |
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
|
| P-Sätze |
P501: Inhalt/ Behälter gemäß entsprechenden Gesetzen und Vorschriften sowie Produkteigenschaften zum Zeitpunkt der Entsorgung einer geeigneten Behandlungs- und Entsorgungseinrichtung zuführen.
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